September 2009:In dem gerade erschienenen WHO-Radonhandbuch empfiehlt die Weltgesundheitsbehörde eine Radonkonzentration von 100 Bq/m3 in Wohngebäuden, der nicht überschritten werden sollte. Dieser Wert soll für Alt- und Neubauten gleichermaßen gelten.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) hat in seiner Pressemitteilung 317/09 (download unter http://www.bmu.de/pressemitteilungen/aktuelle_pressemitteilungen/ ...¬
pm/pdf/45004.pdf) dazu Stellung genommen. Umweltminister Gabriel weist darauf hin, dass trotz des eindeutigen Nachweises der Gesundheitsgefährdung durch Radon in Gebäuden in Deutschland keine gesetzlichen Regelungen zum Radonschutz gibt. Entsprechende Versuche der Bundesregierung scheiterten bislang stets am Widerstand einzelner Bundesländer. Er betont nochmals die Unhaltbarkeit dieses Zustandes und zweifelt eine erfolgreiche Lösung dieses Problems auf rein freiwilliger Basis - wie es zur Zeit in der Praxis gehandhabt wird - an.
Die Sichtweise des Ministers ist verständlich, weil bekanntermaßen umfangreiche Kenntnisse zu präventiven und sanierenden Radonschutzmaßnahmen vorliegen, die oftmals sogar sehr kostengünstig und einfach durchzuführen sind. Die einzusetzenden finanziellen Mittel stehen dabei in keinem Verhältnis zum Nutzen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit. Dies betrifft einerseits den persönlichen Gesundheitsschutz des Einzelnen und seiner Familie, andererseits die Vermeidung von Kosten einer späteren Lungenkrebsbehandlung im Gesundheitswesen.

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