Allgemeine Informationen
In der Regel werden als Sachverständige Gutachter oder Berater von Gerichten, Gremien
oder Privatpersonen bezeichnet, die bei der Ermittlung bzw. Überprüfung eines Sachverhaltes,
eines Schadens oder eines Anspruches mitwirken. Sachverhalte müssen fachlich objektiv bewertet
oder beurteilt werden. Das Gutachten muss verkehrsfähig wie eine Urkunde sein, da mit seiner
Hilfe Streitigkeiten vor Gericht entschieden werden. Grundsätzlich gilt, dass der
Sachverständige bei der Entscheidungsfindung mitwirkt, jedoch keinerlei rechtliche Bewertung
vornehmen darf.
Der Begriff "Sachverständiger" ist gesetzlich nicht geschützt. Es existiert weder ein
diesbezügliches Gesetz noch sind eine staatliche Zulassung oder ein bestimmter Ausbildungsgang
notwendig. Insofern kann sich jede Person, die meint, auf einem Sachgebiet über eine besondere
Kompetenz zu verfügen, als Sachverständiger bezeichnen und Gutachten erstellen.
Wegen der weitreichenden Konsequenzen, die ein Gutachten besitzen kann, haben Gesetzgeber, Verbände
und andere Organisationen Kriterien definiert, die Auskunft über die Kompetenz eines
Sachverständigen geben und für die Erteilung der Eignung unabdingbar sind.
Ein bekanntes Beispiel sind die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen
(§ 36 GewO), deren Bestellung auf ein genau beschriebenes Fachgebiet beschränkt ist.
Folgende Anforderungen müssen hierbei erfüllt sein:
- überdurchschnittlich hohe Sachkunde
- langjährige Berufspraxis
- persönliche Integrität
- gewissenhafte, unabhängige, unparteiische, persönliche und weisungsfreie Leistungserbringung für jedermann
Die öffentliche Bestellung erfolgt durch Körperschaften des öffentlichen Rechtes (z.B.: Industrie-
und Handelskammer, Handwerkskammer).
Zur Zeit bereitet die Bundesregierung ein Radonschutzgesetz vor und rückt damit den gesamten
Problemkreis Radon verstärkt in den Blickpunkt der Öffentlichkeit. Der Gesetzesentwurf beinhaltet
u.a. Maßnahmen zum radonsicheren Bauen und zur Radonsanierung.
Anfang Juni 2005 wurden von der
Industrie- und Handelskammer Bonn - erstmalig in Deutschland -
innerhalb des Sachgebietes Immissionen zwei Sachverständige (Dr. J. Kemski und Dr. R. Klingel)
für den gesamten Themenkomplex Radon bestellt. Das Fachgebiet umfasst Fragestellungen zur
geogenen Quelle des Edelgases, d.h. seinem Vorkommen und seiner Ausbreitung in Gesteinen,
Böden und Wässern, ebenso wie die Radonproblematik in Gebäuden und an
Arbeitsplätzen.
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