Planung
Maßnahmen zum präventiven Radonschutz sind wesentlich einfacher zu planen als Sanierungsmaßnahmen.
Die Schutzmaßnahmen sollten grundsätzlich mit allen anderen Baumaßnahmen abgestimmt werden,
da bereits die Einhaltung beim Bau oftmals angewendeter DIN-Vorschriften (z.B.: Bauwerksabdichtung
gegen Bodenfeuchte) zu einem erheblichen Radonschutz beiträgt. Andererseits ist zu berücksichtigen,
dass beispielsweise Energiesparmaßnahmen möglicherweise für die Radonbelastung der Hausbewohner
kontraproduktiv sein können. So kann die in der Energieeinsparverordnung (EnEV 2004) u.a. geforderte
dauerhaft luftundurchlässige Abdichtung der oberirdischen Gebäudehülle bei einer Verringerung
der Luftaustauschrate zu einer Anreicherung von Innenraumschadstoffen wie z.B. Radon führen.
Die Bauausführung sollte auch gewährleisten, dass in Räumen, die zunächst nicht als
Aufenthaltsräume konzipiert wurden - beispielsweise im Kellerbereich -, keine erhöhten
Radonkonzentrationen auftreten. Dies ermöglicht eine spätere problemlose Nutzungsänderung,
z.B. durch einen Ausbau zu Arbeits- oder Kinderzimmern.
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