Durchführung
Prinzipiell kann zwischen drei Maßnahmenkomplexen unterschieden werden:
- organisatorische Maßnahmen,
- einfache bautechnische Maßnahmen,
- komplexe bau- bzw. lüftungstechnische Maßnahmen.
Grundsätzlich ist zu berücksichtigen, ob und inwieweit andere bau- oder
lüftungstechnische Anlagen beeinflusst werden. Im Zweifelsfall ist stets
fachmännischer Rat hinzuziehen.
Organisatorische Maßnahmen kann der Hausbewohner selbst durchführen. Hierzu zählen:
- Änderung der Raumnutzung (belastete Räume werden - soweit möglich - nicht mehr als Aufenthaltsräume genutzt, sondern beispielsweise als Abstell- oder Lagerräume),
- Reduzierung der Aufenthaltszeiten in einem Raum,
- Verbesserung des Lüftungsverhaltens (z.B.: Stoßlüftung). Achtung: Ausschließlich vermehrtes Lüften führt in aller Regel nur bei niedrigen Radonkonzentrationen zu einer nachhaltigen Reduzierung der Radonwerte und somit zum Erfolg!
Parallel zu den genannten organisatorischen Maßnahmen können einfache bautechnische Maßnahmen - ebenfalls durch den Hausbewohner selbst - durchgeführt werden. Hierzu zählen:
- Abdichtung von Radoneintritts- und -ausbreitungspfaden mit radondichten Materialien (z.B.: Risse in Kellerwänden und -böden, Leitungs- und Installationsdurchführungen ins und im Haus).
Komplexe bau- und lüftungstechnische Maßnahmen sollten unter Hinzuziehung einer Fachfirma ausgeführt werden. Hierzu zählen:
- großflächige Abdichtung von Böden und Wänden mit radondichten Materialien,
- Änderung der Luftdruckverhältnisse zwischen Raum- und Bodenluft, um den Radoneintritt ins Gebäude zu verhindern (z.B.: Über-/Unterdruckhaltung, Drainage, Radonbrunnen),
- Kombination verschiedener Maßnahmen, ggf. auch in Form einer abgestuften Vorgehensweise.
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