Baumaterialien
Auch Baumaterialien tragen zur natürlichen Strahlenexposition des Menschen bei - wenn auch in
unterschiedlichem Maße.
Zu Baumaterialien zählen alle Steine und Erden-Rohstoffe, d.h. Festgesteine bzw.
Natur(werk)steine wie Granit oder Kalkstein und Lockergesteine (z.B.: Kiese, Sande, Tone) mit
deren Verarbeitungsprodukten. Alle diese Gesteine enthalten natürlich vorkommende Radionuklide.
In der Praxis sind hierbei die Radionuklide der Zerfallsreihen von Uran (U-238 - hier speziell
Ra-226 - und U-235) und Thorium (Th-232) sowie das radioaktive Kaliumisotop K-40 von Interesse.
In allen Zerfallsreihen entsteht jeweils ein gasförmiges Radonisotop, das sich
von seinem Entstehungsort entfernen und in die umgebende Luft freigesetzt werden kann.
Daher sind zwei Expositionspfade zu betrachten, nämlich die Bestrahlung des menschlichen Körpers
- von außen durch Gammastrahlung, die beim Zerfall der o.g. Radionuklide entsteht und
- von innen durch Alphastrahlung der festen Radonfolgeprodukte, die nach der Inhalation und dem radioaktiven Zerfall von Radon, das aus dem Baumaterial freigesetzt wird, im Körper verbleiben.
Dies bedeutet, dass unter gesundheitlichen Aspekten eine derartige Bestrahlung lediglich beim
Aufenthalt in Gebäuden bzw. Räumen von Interesse ist. Materialien, die beispielsweise zur Deckung
eines Daches oder zur Gestaltung einer Außenfassade Verwendung finden, sind in diesem Zusammenhang
von keiner Bedeutung.
Es existieren zahlreiche Untersuchungen der Radionuklidgehalte von Natursteinen, Baumaterialien
und anderen mineralischen Stoffen (z.B.: Schlacken, Filteraschen, Abraum aus Bergbau ), die
beim Bau von Gebäuden zum Einsatz kommen können (s. Tabelle). Natursteine (z.B.: Granit,
Sandstein, Basalt) weisen in der Regel vergleichsweise große Schwankungsbreiten auf, die in der
geologischen Entstehungsgeschichte (z.B.: geochemisches Milieu) der jeweiligen Gesteine begründet ist.
Von Relevanz sind meist auch lediglich die spezifischen Ra-226- und K-40-Aktivitäten, da
anomal hohe Thoriumkonzentrationen in Gesteinen die Ausnahme darstellen. Grundsätzlich gelten
die selben Gesetzmäßigkeiten wie für die Radonkonzentration in der
Bodenluft. Die Radionuklidgehalte von Baumaterialien wie
beispielsweise Ziegel, Beton oder Kalksandstein werden durch die Konzentrationen in den
Ausgangsmaterialien (z.B.: Sand und Ton, Zuschlagsstoffe, Zement) gesteuert und weisen daher
auch eine Streuung auf.
| Ra-226 [Bq/kg TM] |
Th-232 [Bq/kg TM] |
K-40 [Bq/kg TM] |
||||
| Mittel | von - bis | Mittel | von - bis | Mittel | von - bis | |
| Granit | 100 | 30 - 500 | 120 | 17 - 311 | 1.000 | 600 - 4.000 |
| Gneis | 75 | 50 - 157 | 43 | 22 - 50 | 900 | 830 - 1.500 |
| Basalt | 26 | 6 - 36 | 29 | 9 - 37 | 270 | 190 - 380 |
| Kies, Sand | 15 | 1 - 39 | 16 | 1 - 64 | 380 | 3 - 1.200 |
| Lehm, Ton | <40 | <20 - 90 | 60 | 18 - 200 | 1.000 | 300 - 2.000 |
| Ziegel, Klinker | 50 | 100 - 200 | 52 | 12 - 200 | 700 | 100 - 2.000 |
| Beton | 30 | 7 - 92 | 23 | 4 - 71 | 450 | 50 - 1.300 |
| Kalksandstein, Porenbeton |
15 | 6 - 80 | 10 | 1 - 60 | 200 | 40 - 800 |
Tabelle mit spezifischen Radionuklidaktivitäten verschiedener Baumaterialien (Daten aus BMU (Hrsg., 2000): Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung im Jahr 1999.- und von Homepage des BfS: Natürliche Radionuklide aus Baumaterialien; TM = Trockenmasse)
Die Strahlenbelastung der Bevölkerung durch radioaktive Stoffe in Baumaterialien wird in dem alljährlich erscheinenden Bericht "Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung" der Bundesregierung (derzeit aktuell für das Jahr 2003) beschrieben und erläutert. Demnach beträgt der Mittelwert der von den Baustoffen ausgehenden Gamma-Ortsdosisleistung in Gebäuden ca. 80 nSv/h; Werte oberhalb von 200 nSv/h sind selten. Die in den gängigen Baumaterialien gemessenen Radionuklidaktivitäten sind in der Regel so gering, dass sie über die Radonfreisetzung zu keiner Überschreitung der EU-Richtwerte für Radonkonzentrationen in Gebäuden führen. Die Beiträge liegen in aller Regel unterhalb von 30 Bq/m3; Werte von 80 Bq/m3 Rn-222 stellen die Ausnahme dar. Ein linearer Zusammenhang zwischen Radionuklidgehalt und Radonfreisetzung existiert nicht, weil hierbei der von Material zu Material mitunter stark variierende Emanationskoeffizient eine entscheidende Rolle spielt.
Zu beachten ist, dass es durch die technologische Weiterverarbeitung der Gesteine (z.B.: Mischung, Kornfraktionierung) zu einer An- oder Abreicherung der Radionuklide gegenüber dem ursprünglichen Material und damit zu einer Erhöhung der Strahlenexposition der Bevölkerung kommen kann. Gleiches gilt auch, wenn diese Materialien recycelt und wieder in den Verwertungskreislauf rückgeführt werden. Beispiele solcher Stoffe sind Rückstände aus der Phosphatindustrie, die als Chemiegipse Verwendung finden, Schlacken, Leichtbeton mit bestimmten Zuschlägen (z.B.: Alaunschiefer) oder Abraum in Bergbaugebieten. In Anlage XII der Strahlenschutzverordnung (2001) werden diese Stoffe detailliert aufgeführt und der Umgang mit ihnen geregelt.
Die Aspekte des Strahlenschutzes der Bevölkerung hinsichtlich Baumaterialien wurden mittlerweile im Rahmen der europäischen Bauproduktenrichtlinie (89/106/EWG) geregelt. Deren Vorgaben wurden in das deutsche Bauproduktengesetz (BauPG) übernommen. Demnach müssen Bauwerke und ihre Bestandteile - neben den klassischen Anforderungen nach baulicher Sicherheit - u.a. auch Gesundheits- und Umweltschutzansprüchen genügen. Explizit werden hier das "Vorhandensein gefährlicher Teilchen" oder die "Emission gefährlicher Strahlen" genannt, die keinerlei schädliche Einwirkung haben dürfen.
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