Risikobewertung
Nachdem der durch die epidemiologischen Studien belegte Zusammenhang zwischen Radon und Lungenkrebs nunmehr auch quantifizierbar
ist, wurden in den letzten Jahren Vergleiche mit anderen Umweltrisiken durchgeführt. Derartige Risikobewertungen
dienen öffentlichen Entscheidungsträgern zur Abschätzung des Umfanges notwendiger Maßnahmen und
sind ein wichtiges Hilfsmittel bei der Kommunikation mit der Öffentlichkeit hinsichtlich der Sensibilisierung
für eine Umweltnoxe. Die Gefährdung durch Radon wird dabei als unfreiwillig eingegangenes Risiko eingestuft.
Ein Vergleich mit anderen Risiken (z.B.: Passivrauchen, Asbest, Brand im Haus) zeigt, dass Radon das größte
individuelle Risiko darstellt.
Daten der NRBP (National Radiological Protection Board, Großbritannien) oder der EPA (Environmental
Protection Agency, USA) verdeutlichen die Risikounterschiede in graphischer Form.
Die deutsche Strahlenschutzkommission (SSK) kommt in ihrer Stellungnahme zum
"Lungenkrebsrisiko durch Radonexpositionen
in Gebäuden" vom 21./22.4.2005 zu einer eindeutigen abschließenden Risikobewertung. Demnach gibt es kein
anderes Kanzerogen in der Umwelt, "bei dem die epidemiologische Datenlage so umfassend und eindeutig ist wie beim
Radon. Für zahlreiche andere Umweltkanzerogene wie Asbest und Dioxine bestehen rechtliche Regelungen, obwohl kein
direkter Nachweis der Schädlichkeit in der Umwelt vorliegt, sondern das Wissen auf tierexperimentellen Daten
und Daten am Arbeitsplatz beruht. Im Sinne der zu fordernden Konsistenz von Risikoeinstufungen sind deshalb auch
Regelungen zur Begrenzung von Radonexpositionen in Wohnungen zu fordern.".
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