Allgemeine Informationen
Die wissenschaftlich belegte kanzerogene Wirkung der Radonexposition in Innenräumen ist
weltweit mittlerweile unbestritten. Dies wurde aktuell auch auf dem
Arbeitstreffen der WHO (World Health Organization)
im März 2007 in München betont. Hierbei wird stets darauf hingewiesen, dass ein großer
Teil der Lungenkrebserkrankungen durch präventive – oftmals auch einfache und kostengünstig
umzusetzende - Maßnahmen verhindert werden könnte. Eine in diesem Zusammenhang mögliche
strategische Maßnahme zur Senkung des Gesundheitsrisikos der Bevölkerung stellen rechtliche
Vorgaben des Gesetzgebers dar. In zahlreichen Ländern ist bereits entsprechend gehandelt worden.
In Deutschland existieren zur Zeit keinerlei verbindliche Regelungen, die Radonmessungen in
Wohngebäuden, in der Bodenluft oder im Wasser vorschreiben. In verschiedenen Gesetzen
und Regelwerken wird jedoch unter unterschiedlichen Gesichtspunkten die Radonexposition
behandelt; je nach Problemkreis existieren bereits auch Richt- und Grenzwerte. Letzteres
trifft konkret auf Arbeitsplätze zu.
Schon im Jahr 2004 hatte die Bundesregierung als Ergebnis der Auswertung epidemiologischer Studien
über den Zusammenhang zwischen Radon und Lungenkrebs
(s.a. GSF-
Forschungszentrum für Umwelt und Gesundheit vom 1.7.2004 und
Stellungnahme der
deutschen Strahlenschutzkommission SSK vom 21./22.4.2005) gesetzliche Regelungen zur Begrenzung der
Strahlenexposition durch Radon in Gebäuden vorbereitet
("Radonschutzgesetz" und
"Radon-Richtlinie" der Projektgruppe "Schadstoffe" innerhalb
der Konferenz der für Städtebau-, Bau- und Wohnungswesen zuständigen Minister und
Senatoren der Länder (ARGEBAU)). Bedauerlicherweise sind Radonschutzgesetz und Radonrichtlinie
bislang nicht vom Gesetzgeber verabschiedet worden, weil die Zustimmung der Länder nicht erfolgt ist.
Ungeachtet dessen haben wir uns entschlossen, die beiden Regelungen näher zu erläutern und
deren durchaus sinnvolle Inhalte auf unseren Webseiten zu belassen.
Unabhängig von einer gesetzlichen Regelung empfiehlt die Bundesregierung unter dem Gesichtspunkt
der Gesundheitsvorsorge einen Zielwert von 100 Bq/m3 im Wohnraum. Bei dessen
Überschreitung sind Sanierungsmaßnahmen angeraten. Dieser Wert liegt unter der
Signifikanzschwelle, die in den
epidemiologischen Studien zum Radonrisiko beschrieben werden,
und trägt damit dem aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand Rechnung. Erläuterungen hierzu sind
in einem Themenpapier
Radon des BMU nachzulesen.
Zugänge zu Veröffentlichungen über die rechtliche Seite der Radonproblematik finden Sie
auf unserer Webseite Links/Downloads unter Literatur,
Verordnungen u.ä..
Über Regelungen im europäischen und außereuropäischen Ausland informieren
Sie sich bitte unter Radon in Europa.
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